Am Sonntag, dem 1. November 2026, ist Allerheiligen – in Bayern und damit auch in Nürnberg ein gesetzlicher Feiertag. Was viele nicht wissen: An diesem Tag gilt bundesweit ein Verbot, das weit über Bayern hinausreicht und jeden Garten- und Hausbesitzer betrifft. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen lärmintensive motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Laubbläser, Laubsauger, Heckenscheren oder Kettensägen an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden – unabhängig vom Bundesland. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld, das je nach Kommune mehrere Hundert Euro erreichen kann.

Schnell-Check: Allerheiligen 2026 im Garten

  • Datum: Sonntag, 1. November 2026
  • Gesetzlicher Feiertag in: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Verboten: motorbetriebene Rasenmäher, Laubbläser, Laubsauger, Heckenscheren, Kettensägen, Hochdruckreiniger
  • Erlaubt: alle Handwerkzeuge ohne Motor – Rechen, Handschere, Hacke, Gießkanne
  • Rechtsgrundlage: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), bundesweit gültig an Sonn- und Feiertagen

Was die 32. BImSchV konkret verbietet

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt bundesweit, wann bestimmte Gartengeräte benutzt werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen gilt für motorbetriebene Geräte ein ganztägiges Betriebsverbot – Allerheiligen zählt dabei genauso wie jeder gewöhnliche Sonntag. Betroffen sind unter anderem:

  • Rasenmäher und Rasentrimmer mit Verbrennungs- oder Elektromotor
  • Laubbläser und Laubsauger
  • Motorsägen und Kettensägen
  • Heckenscheren mit Motorantrieb
  • Hochdruckreiniger und Kompressoren im Außenbereich

An gewöhnlichen Werktagen gelten zusätzlich eingeschränkte Ruhezeiten (meist vor 7 und nach 20 Uhr, bei besonders lauten Geräten teils auch über die Mittagszeit) – diese kommunalen Details regeln die jeweiligen Lärmschutz- oder Grünflächensatzungen vor Ort und können sich von Stadt zu Stadt leicht unterscheiden.

Allerheiligen in Bayern: zusätzlich ein "stiller Feiertag"

Für Nürnberg und den Rest Bayerns kommt an Allerheiligen noch eine zweite Ebene hinzu: Der Tag zählt zu den sogenannten "stillen Feiertagen", die im Bayerischen Feiertagsgesetz besonders geschützt sind. Neben dem ohnehin bundesweit geltenden Gartengeräte-Verbot sind an solchen Tagen traditionell auch öffentliche Tanzveranstaltungen oder laute, öffentlich wahrnehmbare Unterhaltungsmusik untersagt. Für den eigenen Garten bedeutet das in der Praxis vor allem eines: Wer am 1. November Ruhe halten will oder muss, plant Gartenarbeiten besser auf einen anderen Tag.

Was am Feiertag trotzdem erlaubt bleibt

Keine Sorge – der Garten muss deshalb nicht komplett liegen bleiben. Erlaubt sind weiterhin alle Tätigkeiten ohne lauten Motor:

  • Unkraut von Hand jäten oder mit der Handhacke bearbeiten
  • Laub mit Rechen oder Handbesen zusammenkehren
  • Hecken und Sträucher mit der manuellen Handschere stutzen
  • Beete winterfest machen, Pflanzkübel umräumen, Mulch auftragen
  • Gartenwerkzeug reinigen, ölen und für den Winter einlagern

Wer ohnehin schon dabei ist, die Gartenmöbel und den Grill für den Winter vorzubereiten, kann genau diese handwerklichen Aufgaben gut auf den Feiertag legen, ohne gegen irgendeine Vorschrift zu verstoßen.

Alternativen für den stillen Feiertag: drinnen weiterarbeiten

Da an Allerheiligen ohnehin Zurückhaltung angesagt ist, bietet sich der Tag für ruhige Arbeiten im Haus an, die sonst oft hinten runterfallen:

  • Werkzeugkiste sortieren und auf Vollständigkeit vor dem Winter prüfen
  • Rauchmelder-Batterien testen, falls das beim letzten Check noch offen war
  • Fenster- und Türdichtungen von innen auf Zugluft kontrollieren
  • Dachrinnen-Reinigung für einen weniger stillen Tag vormerken, falls motorisierte Laubsauger zum Einsatz kommen sollen

Wer die Dachrinne bereits manuell mit der Hand reinigen will, findet in der Anleitung zur Dachrinnenreinigung im Herbst alle nötigen Schritte – diese Arbeit lässt sich komplett ohne lauten Motor erledigen und ist damit auch am Feiertag unproblematisch.

Warum gerade jetzt, im Oktober/November, viele überrascht werden

Der Zeitpunkt ist tückisch: Nach dem ersten Frost und mit dem Laubfall im Oktober liegt bei vielen Gärten gerade jetzt besonders viel Arbeit an – genau dann fällt mit Allerheiligen ein Feiertag mitten in die Woche beziehungsweise ins Wochenende, an dem die gewohnte Samstagsroutine mit Rasenmäher und Laubsauger ausnahmsweise pausieren muss. Wer das nicht auf dem Schirm hat, wird nicht selten von aufmerksamen Nachbarn oder dem Ordnungsamt daran erinnert.

Wo Allerheiligen überhaupt ein gesetzlicher Feiertag ist

Anders als Weihnachten oder der Tag der Deutschen Einheit ist Allerheiligen kein bundesweiter Feiertag. Als gesetzlicher, arbeitsfreier Feiertag gilt der 1. November nur in den katholisch geprägten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In allen übrigen Bundesländern ist es ein ganz gewöhnlicher Sonntag – an dem das Betriebsverbot für laute Gartengeräte nach der 32. BImSchV aber ohnehin schon gilt, weil es nicht an Feiertage, sondern an den Sonntag als solchen anknüpft. Für Nürnberg als bayerische Stadt kommt am 1. November 2026 damit der zusätzliche Feiertagsschutz hinzu, den andernorts nur der reguläre Sonntagsschutz abdeckt.

Bußgelder: Wie teuer wird ein Verstoß?

Die Höhe möglicher Bußgelder legen die Bundesländer beziehungsweise Kommunen in ihren Bußgeldkatalogen selbst fest, weshalb sich keine bundesweit einheitliche Zahl nennen lässt. In der Praxis bewegen sich die Beträge für einen Verstoß gegen die Ruhezeiten meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Wer unsicher ist, was vor Ort konkret gilt, bekommt bei der eigenen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft über die jeweils gültige Lärmschutz- oder Grünflächensatzung.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Verbot nur in Bayern?

Nein. Das Betriebsverbot für laute Gartengeräte an Sonn- und Feiertagen basiert auf der bundesweit geltenden 32. BImSchV. Allerheiligen ist allerdings nur in einigen Bundesländern – darunter Bayern – überhaupt ein gesetzlicher Feiertag; dort greift das Verbot an diesem Datum zusätzlich zur ohnehin bestehenden Sonntagsregel.

Darf ich wenigstens einen Akku-Rasenmäher leise benutzen?

Die Verordnung unterscheidet nicht grundsätzlich zwischen Benzin-, Elektro- und Akkubetrieb, sondern stellt auf den Gerätetyp und dessen Geräuschpegel ab. Auch leisere Akkugeräte fallen in aller Regel unter das Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen. Im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.

Was ist mit Handrasenmähern ohne Motor?

Rein manuelle Geräte ohne Motor, etwa klassische Spindelmäher von Hand, fallen nicht unter die Lärmschutzverordnung und dürfen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden.

Gilt das Verbot den ganzen Tag?

Ja, an Sonn- und Feiertagen gilt das Betriebsverbot für die betroffenen Geräte ganztägig – anders als an gewöhnlichen Werktagen, wo nur bestimmte Ruhezeiten am frühen Morgen, späten Abend oder über Mittag eingeschränkt sind.

Fazit

Allerheiligen 2026 erinnert daran, dass Gartenarbeit mit Motorgeräten an Sonn- und Feiertagen bundesweit tabu ist – unabhängig davon, ob der 1. November im eigenen Bundesland überhaupt als Feiertag gilt. Wer die freie Zeit trotzdem sinnvoll nutzen will, verlegt laute Arbeiten auf einen Werktag und widmet sich stattdessen den leisen, aber genauso wichtigen Aufgaben rund ums Haus.